Mehr Netto durch Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nachtarbeit, aktuelle Sozialversicherungs-Werte und Lohnsteuer 2026. Anonym, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Wir schlagen dir danach die typischen steuer-/sv-freien Extras für deine Branche vor. (Du kannst alle ein- und ausschalten, das ist nur die Reihenfolge.)
Dein monatliches Grund-Brutto (ohne Zuschläge) und deine regelmäßige Monatsarbeitszeit. Der Stundenlohn entscheidet, ob deine Zuschläge steuerfrei sind (bis 50 €/h) und sozialversicherungsfrei (bis 25 €/h).
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Ausnahmen vom MiLoG (§ 22 MiLoG): z. B. Auszubildende im Lehrverhältnis, Pflicht- und Orientierungspraktikanten bis 3 Monate, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Ehrenamtliche.
Bei einem Stundenlohn bis 50 €/h sind diese Zuschläge steuerfrei, bis 25 €/h zusätzlich sozialversicherungsfrei. Die Prozent-Sätze (50 %, 125 %, 150 %, 25 %, 40 %) sind 2026 unverändert. Fachbegriff: SFN-Zuschläge nach §3b EStG.
Tür-zu-Tür-Regel: Wegzeit + Arbeitszeit + Wegzeit zurück muss zusammen über 8 Stunden liegen. Quelle: §9 Abs.4a EStG i.V.m. R 9.6 LStR. Bei Einsätzen länger als 3 Monate am selben Ort entfällt die Pauschale dort (§9 Abs.4a S.6 EStG) — diesen Hinweis bitte selbst beachten.
Diese Werte fließen in deine Rechnung ein. Im „Profi"-Tab kannst du sie auch überschreiben.
Diese Leistungen kann dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gewähren — sortiert nach Branche-Eignung. Aktivieren = wirkt im Optimierungs-Ergebnis. Rechtsgrundlage steht pro Position dabei.
Diese Angaben bestimmen, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungs-Beiträge von deinem Brutto abgehen. Vorbelegt: Standard 2026 für Klasse I in NRW mit dem durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag (2,9 %).
Basis-Schätzung 2026. Endgültige Werte liefert die echte Lohnabrechnung.
Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge nach §3b EStG sind steuer- und sozialversicherungsfrei — aber sie müssen monatlich Stunde für Stunde in der Lohnabrechnung aufgeschlüsselt werden, sonst sind sie verloren. Genau das übernimmt unsere Ara8-Lohnbuchhaltung: SFN-Aufschlüsselung, §3b-Grenzwerte, Drei-Monats-Frist bei VMA — vollständig automatisiert pro Mitarbeiter und Monat.
Unsere Lohnbuchhaltung im Hause Ara8 prüft pro Mandant, welche der 9 Positionen für deinen Betrieb passen, klärt Zusätzlichkeit + ZAG-Konformität bei Sachbezugskarten und übernimmt die laufende Abrechnung — inklusive AG-Pauschalsteuer auf Internet/Erholung/Fahrt.
Dieser Rechner liefert eine orientierende Schätzung auf Basis der amtlichen Werte 2026 (BMF-PAP 12.11.2025, GKV-Spitzenverband Faktenblatt Rechengrößen 2026, SVBezGrV 2026, §3b/§40 EStG-Pauschalierung). Die echte Lohnabrechnung berücksichtigt zusätzlich Hinzurechnungsbeträge, Lohnsteuer-Freibeträge, Faktorverfahren Stkl. IV/V, Mehrfach-Beschäftigung u.v.m. Toleranz: ±2 €/Monat LSt, ±5 € Stkl V.
Zu den Extras: Die Pauschalsteuer auf Internet (25 %), Fahrtkostenzuschuss (15 %), Erholungsbeihilfe (25 %) trägt der Arbeitgeber, beim Arbeitnehmer kommt der volle Betrag netto an. Voraussetzungen (Zusätzlichkeit, ZAG-Konformität bei Sachbezug, Kita ohne Schulreife, BGM-Zertifizierung nach §§20/20b SGB V, jährliche AN-Bestätigung beim Internet, Drei-Monats-Frist bei VMA) sind individuell zu prüfen — das ist keine Steuerberatung.
Für verbindliche Aussagen kontaktiere deinen Steuerberater oder den Lead-Button oben für unsere Lohnbuchhaltung.
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